Abschnitt 2 — Parteien · Titel 5 — Prozesskosten

§ 93 ZPO – Kosten bei sofortigem Anerkenntnis

Zivilprozessordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.

§ 93 ZPO in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Klausuren, in denen § 93 ZPO drankommt

Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf · Schwerpunkt

Rechtsprechung zu § 93 ZPO

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 12.09.2023 – X ZB 12/20Tischgrill 1a. Auch im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren ist die beschränkte Verteidigung eines mit einem Teil-Löschungsantrag angegriffenen Anspruchs…BGH, Urteil v. 05.07.2023 – IV ZR 375/211. Zum anwendbaren Recht auf den Innenausgleich zwischen den rumänischen Haftpflichtversicherern einer in Rumänien zugelassenen Zugmaschine und eines …BGH, Beschluss v. 28.06.2023 – XII ZB 537/22Der auf künftige Räumung verklagte Mieter von Gewerberäumen ist zur Vermeidung der Kostenfolge des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht gehalten, sich auf ein…BGH, Urteil v. 27.06.2023 – X ZR 59/21Anzeigemonitor 1. Ein Patentinhaber gibt Anlass zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage, wenn er dem potenziellen Nichtigkeitskläger trotz Aufforderung n…BGH, Beschluss v. 27.04.2021 – VIII ZB 44/201. Gegen eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiell-rechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck…BGH, Beschluss v. 16.01.2020 – V ZB 93/181. Erkennt die beklagte Partei den Klageanspruch an, ist für die Kostenentscheidung nach § 93 ZPO grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die Klage im Zeitp…
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