Abschnitt 1 — Verfahren vor den Landgerichten · Titel 3 — Versäumnisurteil

§ 342 ZPO – Wirkung des zulässigen Einspruchs

Zivilprozessordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Ist der Einspruch zulässig, so wird der Prozess, soweit der Einspruch reicht, in die Lage zurückversetzt, in der er sich vor Eintritt der Versäumnis befand.

§ 342 ZPO in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Klausuren, in denen § 342 ZPO drankommt

Examensübungsklausur: Umsonst reserviert · Staatsexamen

Rechtsprechung zu § 342 ZPO

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 26.11.2020 – I ZR 245/191. Die Schiedseinrede ist rechtzeitig vor Beginn der mündlichen Verhandlung erhoben, wenn sie in der Einspruchsschrift nach Erlass eines Versäumnisurt…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im ZPO