Erster Abschnitt — Das Strafgesetz · Erster Titel — Geltungsbereich

§ 8 StGB – Zeit der Tat

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Eine Tat ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter oder der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen. Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend.

§ 8 StGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Streitstände

Dogmatische Begründung der actio libera in causa

Klausuren, in denen § 8 StGB drankommt

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Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im StGB