Neunzehnter Abschnitt — Diebstahl und Unterschlagung

§ 247 StGB – Haus- und Familiendiebstahl

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.

§ 247 StGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Klausuren, in denen § 247 StGB drankommt

Schwerpunktbereichsklausur: „In Äppler Veritas“? Von EU Geldern und Finanznöten eines Apfelwinzers · SchwerpunktSchwerpunktbereichsklausur Kriminologie: Jugendkriminalität in Parks · Schwerpunkt
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im StGB