Abschnitt 8 — Einzelne Schuldverhältnisse · Titel 22 — Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis
§ 781 BGB – Schuldanerkenntnis
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird (Schuldanerkenntnis), ist schriftliche Erteilung der Anerkennungserklärung erforderlich. Die Erteilung der Anerkennungserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Ist für die Begründung des Schuldverhältnisses, dessen Bestehen anerkannt wird, eine andere Form vorgeschrieben, so bedarf der Anerkennungsvertrag dieser Form.
§ 781 BGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Definitionen zu § 781 BGB
Rechtsprechung zu § 781 BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.