Abschnitt 2 — Verwandtschaft · Titel 3 — Unterhaltspflicht · Untertitel 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 1601 BGB – Unterhaltsverpflichtete
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
§ 1601 BGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Klausuren, in denen § 1601 BGB drankommt
Rechtsprechung zu § 1601 BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BGH, Beschluss v. 26.03.2025 – XII ZB 388/24Zur Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts eines auf Kindesunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltsschuldners wegen Haushaltsersparnissen und S…BGH, Beschluss v. 27.10.2021 – XII ZB 123/211. Das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern führt dazu, dass sich die Leistungsfähigkeit der Eltern für den Kindesunte…BGH, Beschluss v. 28.10.2020 – XII ZB 512/191. Der Kinderzuschlag nach § 6a BKGG ist unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen des Kindes zu behandeln. Eine Aufteilung in einen Barunterha…BGH, Beschluss v. 29.01.2020 – XII ZB 580/181. Ist die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage eröffnet, können im Rahmen der Anpassung auch Umstände, die bei…