Zivilrecht · §§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2 BGB

Schadensersatz statt der Leistung bei anfänglich unbehebbarem Sachmangel

5 Stufen, eine nach der anderen. Am Ende steht keine Zusammenfassung, sondern deine eigene Klausur mit einer Punktzahl.

5 Stufen
Alle IntensivkurseMehr aus dem Zivilrecht