Zivilrecht · §§ 145 ff. BGB
Zustandekommen eines Vertrags
Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 5 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.
M ist ein Schlagersänger, der seine größten Hits bereits gefeiert hat und eine Scheidung verkraften musste. Trotzdem versucht er, an alte Erfolge anzuknüpfen. Um wieder an Reichweite zu gewinnen, präsentiert er sich mit seiner neuen Freundin, der 16-jährigen L, auf verschiedenen sozialen Internetplattformen. Dazu stellt er Bilder und Videos von sich und L ein.
Am 10.1.2022 hat er die Idee, mit L vor einem hochpreisigen Auto zu posieren und die angefertigten Bilder und Videos hochzuladen. Da er allerdings erhebliche Steuerschulden hat, kommt der Erwerb eines solchen Fahrzeugs nicht in Betracht. Er besucht daher die Internetseite des Autoverleihers A. Diese ist so aufgebaut, dass zunächst alle Angaben zum Tag und der Zeit vom Interessenten in eine Maske eingegeben werden müssen. Sodann wird man auf die zur Verfügung stehenden Fahrzeuge weitergeleitet. Bei jedem noch zur Verfügung stehenden Fahrzeug gibt es den Button „kostenpflichtig bestellen“. Der Nutzer erhält nach Klicken auf den Button eine automatische Bestätigung des Eingangs der Bestellung und nach Überprüfung der Angaben durch A eine Zusage der Bestellung per Mail.
M wird auf einen Pick-Up der Marke RAM aufmerksam. Dieser soll 269 € kosten. Da M jedoch abgelenkt ist, klickt er versehentlich auf den Button für das Fahrzeug Aston Martin DBX für 569 €. Als M die Zusage der Bestellung liest, erkennt er seinen Fehler. Da M sich lieber der Weiterentwicklung seines Internetprofils widmen will, bittet er L noch am gleichen Tag, sich der Sache anzunehmen und den Fehler zu korrigieren. Wie sie dabei vorgeht, ist M vollkommen egal. L schreibt einen Brief an A, in welchem sie ihm den Irrtum des M erläutert. Sie erklärt im Namen des M, dass er sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühle. Sie wirft den Brief in den Postkasten, hatte ihn aber nicht zureichend frankiert. Am 12.1.2022 weigert sich A, das Nachporto zu entrichten, sodass der Brief am 13.1.2022 wieder zurück zur L gelangt.
L will nun ganz sichergehen und schickt A am 14.1.2022 den Inhalt des Briefs über den Messengerdienst Telegram. A, der seinen Telegram-Account sowohl über seine Website als auch auf seinen geschäftlichen Dokumenten zur Kommunikation anbietet, schreibt L umgehend zurück, dass ihm die Erklärung in dieser Form nicht genüge. Er kenne L gar nicht und könne überhaupt nicht nachprüfen, ob sie tatsächlich für M handeln dürfe.
Erst eine Woche später berichtet L dem M von den Vorkommnissen. M will sich nun selbst um die Sache kümmern und ruft am 24.1.2022 bei A an und erklärt sein Versehen. A versteht das, meint aber, dass man doch am Telefon nicht einfach rechtsgeschäftlich etwas erklären könne. A besteht daher weiterhin auf Zahlung der 569 € gegen Überlassung des Aston Martin DBX.
Tipp die Prüfungsschritte in der Reihenfolge an, in der du sie im Gutachten prüfst.
Der Aufbau
- I.Angebot§ 145 BGB · Bestimmtheit (essentialia negotii), Rechtsbindungswille – Abgrenzung zur invitatio ad offerendum.
- 1.Wirksamwerden durch Zugang§ 130 BGB
- 2.Kein Erlöschen§§ 146–149 BGB · Ablehnung oder Fristablauf lassen das Angebot erlöschen.
- II.Annahme§ 147 BGB
- 1.Rechtzeitigkeit§§ 147–149 BGB
- 2.Inhaltliche Übereinstimmung§ 150 Abs. 2 BGB · Modifizierte Annahme = Ablehnung verbunden mit neuem Angebot.
- 3.Entbehrlichkeit des Zugangs§ 151 BGB
- III.Kein Dissens§§ 154, 155 BGB
- IV.Keine WirksamkeitshindernisseGeschäftsfähigkeit (§§ 104 ff.), Form (§ 125), Verstoß gegen Gesetz/gute Sitten (§§ 134, 138).
Welche Fehler passieren hier häufig?
- Invitatio ad offerendum: Schaufensterauslage, Zeitungsinserat und Online-Shop-Angebotsseite sind mangels Rechtsbindungswillens kein Angebot – das Angebot gibt der Kunde ab.
- Modifizierte Annahme (§ 150 Abs. 2): jede Abweichung gilt als Ablehnung plus neues Angebot – Klausurfalle bei „Annahme zu geänderten Konditionen".
- Schweigen ist grundsätzlich keine Willenserklärung; Ausnahmen sind gesetzlich geregelt oder handelsrechtlich (kaufmännisches Bestätigungsschreiben).
- § 151: Verzichtet wird nur auf den ZUGANG der Annahmeerklärung – ein nach außen betätigter Annahmewille bleibt erforderlich.
Begriff 1 von 3. Schreib die Definition so, wie sie in der Klausur stehen müsste, bevor du nachsiehst.
Zugang (Willenserklärung)
- Zugang (Willenserklärung)
- Eine empfangsbedürftige Willenserklärung geht zu, sobald sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, von ihr Kenntnis zu nehmen.
- Angebot (Antrag)
- Das Angebot (auch: Antrag, Offerte) ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die inhaltlich so bestimmt ist, dass der Vertrag durch ein schlichtes 'Ja' des Empfängers zustande kommen kann, und die den Angebotswillen des Erklärenden erkennen lässt. Es bindet den Antragenden grundsätzlich (§ 145 BGB).
- Annahme
- Die grundsätzliche Einverständniserklärung mit dem angebotenen Vertragsschluss ohne inhaltliche Änderungen.
Bei §§ 145 ff. BGB entscheidet in Klausuren oft dieser Streit:
Wann kann in der Annahme eines Schecks über einen Teilbetrag ein Erlassvertrag bezüglich der Restforderung gesehen werden?
Häufig bei Abfindungsangeboten, die als 'final' bezeichnet werden [11, 12].
Welcher Auffassung folgst du?
Herrschende Meinung: An einen Verzichtswillen sind hohe Anforderungen zu stellen; Schweigen oder die bloße Einlösung eines Schecks genügen im Zweifel nicht.
- Ein Erlass wird nicht vermutet; im Zweifel ist das Verhalten als bloße Teilzahlung zu werten
- Schutz des Gläubigers vor einem unbewussten Rechteverzicht
Gegenauffassung: Ein Erlassvertrag kann durch Annahme des Schecks konkludent zustande kommen, wenn das Angebot unmissverständlich war.
- Verkehrsschutz des Schuldners, der die Zahlung an die Bedingung des Verzichts knüpft
Wie du es in der Klausur entscheidest
In der Klausur folgst du meist der herrschenden Meinung. Ein Verzicht ist eine gravierende Rechtsfolge, die einen klaren, zweifelsfreien Willen voraussetzt. Die bloße Verwertung eines Schecks reicht hierfür meist nicht aus.
Jetzt am Fall: Prüf das Merkmal Zugang (Willenserklärung).
Die Definition, die du gerade hattest
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung geht zu, sobald sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, von ihr Kenntnis zu nehmen.
Im Gutachtenstil: Obersatz, Definition, dann die Angaben aus dem Sachverhalt darunter fassen, Ergebnis. Ein Absatz.
Kostenlos, braucht eine Anmeldung.Ein anderer Fall zum selben Thema. Diesmal ganz und ohne Hilfen: Was du eben in Teilen geübt hast, schreibst du jetzt am Stück. Danach bekommst du 0 bis 18 Punkte und eine Korrektur.
Fleisch oder Nicht-Fleisch – Das ist hier die Frage!Schwerpunkt · ca. 300 MinutenDie Bewertung braucht ein Konto und verbraucht einen Bewertungs-Credit. Der Haken hier setzt sich danach von selbst.