Zivilrecht · Streitstand

Wann kann in der Annahme eines Schecks über einen Teilbetrag ein Erlassvertrag bezüglich der Restforderung gesehen werden?

§ 397 BGB§ 151 BGB

Häufig bei Abfindungsangeboten, die als 'final' bezeichnet werden [11, 12].

Herrschende Meinung

An einen Verzichtswillen sind hohe Anforderungen zu stellen; Schweigen oder die bloße Einlösung eines Schecks genügen im Zweifel nicht.

  • Ein Erlass wird nicht vermutet; im Zweifel ist das Verhalten als bloße Teilzahlung zu werten
  • Schutz des Gläubigers vor einem unbewussten Rechteverzicht

Mindermeinung

Ein Erlassvertrag kann durch Annahme des Schecks konkludent zustande kommen, wenn das Angebot unmissverständlich war.

  • Verkehrsschutz des Schuldners, der die Zahlung an die Bedingung des Verzichts knüpft
  • TODO

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Ein Verzicht ist eine gravierende Rechtsfolge, die einen klaren, zweifelsfreien Willen voraussetzt. Die bloße Verwertung eines Schecks reicht hierfür meist nicht aus.

Verwandte Definitionen

ErlassErlassfalle
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