Zivilrecht · Streitstand
Wann kann in der Annahme eines Schecks über einen Teilbetrag ein Erlassvertrag bezüglich der Restforderung gesehen werden?
§ 397 BGB§ 151 BGB
Häufig bei Abfindungsangeboten, die als 'final' bezeichnet werden [11, 12].
Herrschende Meinung
An einen Verzichtswillen sind hohe Anforderungen zu stellen; Schweigen oder die bloße Einlösung eines Schecks genügen im Zweifel nicht.
- Ein Erlass wird nicht vermutet; im Zweifel ist das Verhalten als bloße Teilzahlung zu werten
- Schutz des Gläubigers vor einem unbewussten Rechteverzicht
Mindermeinung
Ein Erlassvertrag kann durch Annahme des Schecks konkludent zustande kommen, wenn das Angebot unmissverständlich war.
- Verkehrsschutz des Schuldners, der die Zahlung an die Bedingung des Verzichts knüpft
- TODO
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Ein Verzicht ist eine gravierende Rechtsfolge, die einen klaren, zweifelsfreien Willen voraussetzt. Die bloße Verwertung eines Schecks reicht hierfür meist nicht aus.