Zivilrecht · §§ 932 ff. BGB

Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 6 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.

6 Aufgaben an einem Fall

Teil 1

C ist leidenschaftliche Rennradfahrerin, als Studentin allerdings etwas knapp bei Kasse. Deshalb entschließt sie sich, ein gebrauchtes Fahrrad über eine lokale Anzeigenplattform zu suchen. Als sie ein passendes Modell findet, vereinbart sie mit der Verkäuferin V einen Termin zur Besichtigung des Fahrrads.

Bei dem Termin überzeugt sich C vom guten Zustand des Fahrrads. C fragt V, ob sie das Fahrrad ausprobieren dürfe, schließlich müsse sie bei einem gebrauchten Fahrrad die Schaltung und die Bremsen ausprobieren. V willigt in eine Probefahrt ein und händigt C das Fahrrad aus. Eine zeitliche oder örtliche Beschränkung der Probefahrt wird nicht vereinbart. Ferner hinterlegt C auch keinen Ausweis oder ähnliche Sicherheit bei V. C fährt aus der Straße der V hinaus und radelt eine kleine Runde. Das Fahrrad gefällt ihr sehr gut, sie ist begeistert. Erst jetzt entschließt sie sich spontan dazu, das Fahrrad nicht wieder zurückzubringen, und fährt damit direkt weiter.

Nach einiger Zeit und vielen Kilometern klackert beim Schalten die Kette. Eine gute Freundin von C ist die Hobby-Schrauberin S. S kennt sich als Fahrradliebhaberin mit Rädern aus und bietet C an, sie könne sich das Rad mal ansehen. Hierfür bringt C der S das Fahrrad vorbei und lässt es bei S in der Wohnung stehen.

S stellt allerdings fest, dass sie das Fahrrad nicht mehr reparieren kann. Der Rahmen gefällt ihr jedoch so gut, dass sie C das Fahrrad trotzdem als Deko-Artikel abkaufen möchte. C stimmt zu und die beiden vereinbaren, dass S das Rad gleich behalten darf.

Fallfrage 1a

Wer ist Eigentümerin des Fahrrads?

Fallfrage 1b

Ändert sich am Ergebnis von Frage 1a etwas, wenn V das Fahrrad ursprünglich bei der Polizei codieren ließ? Bei diesem unter Fahrradfahrerinnen bekannten Diebstahlschutz (sog. Registrierung) graviert die Polizei eine Nummer in das Fahrrad ein, welche anschließend vermerkt wird, was das Auffinden des Rads nach einem Diebstahl erleichtert. Die Polizei könnte das Rad der V bei einem Fund an V zurückführen.

Den Code hatte C durch viele gezielte Kratzer unkenntlich gemacht. Dies fällt S als Fahrradliebhaberin bei ihrer versuchten Reparatur auf und sie fragt daher nochmal nach, was es mit den Kratzern auf sich hat. C ist entrüstet und wirft S vor, ihr nicht zu vertrauen. Sie hätte den Code entfernt, da ihr Datenschutz wichtig sei. Um ihre Freundin nicht noch mehr zu verärgern, fragt S nicht weiter nach.

  1. Lies den Fall und schreib den ersten Satz deines Gutachtens zu §§ 932 ff. BGB: mit den Beteiligten aus diesem Fall.

Alle IntensivkurseMehr aus dem Zivilrecht