Strafrecht · § 249 StGB

Raub

Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 6 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.

6 Aufgaben an einem Fall

Die beiden Ganoven A und B planen einen gemeinsamen Coup. Ihr Plan besteht darin, den – seit dem vergangenen Osterfest prallgefüllten – Opferstock der Dorfkirche zu entwenden. Die ein Meter hohe, 30 cm breite und mit Inhalt 70 kg schwere Stahl-Spendenbox steht, wie sie wissen, gleich am Eingang direkt hinter der Kirchentür und ist von dort gut zu erreichen. Sie rechnen damit, ungestört zu bleiben und keine Gewalt gegen Dritte anwenden zu müssen.

Ihrem Plan folgend kreuzen sie in einer kühlen Frühlingsnacht vor der Tür der Kirche auf. A, der anders als B ein eigenes Auto hat, soll das für die Verbringung der Beute unabdingbare Fluchtfahrzeug steuern und wartet wegen der Kälte mit laufendem Motor auf die Rückkehr des B. B, der im Vergleich zu A deutlich kräftiger und in Sachen Schlossknacken um einiges versierter ist, macht sich mit einem Spezial-Schraubenzieher an der Tür der Kirche zu schaffen, welches zu Knacken für ihn aufgrund seiner Erfahrung kein Problem darstellt. Noch bevor er das Türschloss jedoch tatsächlich öffnen kann, gehen im angrenzenden Pfarrhaus die Lichter an. Zwar weiß er, dass er die Kirchentür immer noch mit Leichtigkeit knacken und im Handumdrehen an die Beute gelangen könnte, er hat allerdings ein ungutes Gefühl bei der ganzen Sache und große Angst, entdeckt zu werden. Deshalb bricht er seine Öffnungsversuche an der Tür ab und dreht um in Richtung Auto. Auf dem Rückweg hört er von der Seite Schritte und sieht den Pfarrer P der Gemeinde, der B tatsächlich bei seinen Machenschaften beobachtet hatte, aus seinem Pfarrhaus auf ihn zugehen. B zögert nicht lange, stellt sich dem Mann mit drohender Faust entgegen und verpasst ihm einen schmerzhaften Kinnhaken, sodass P bewusstlos wird. Anschließend schleift B ihn zum Auto, um den einzigen Zeugen der Tat in den Kofferraum zu zwängen. Als B sich, nachdem er den immer noch bewusstlosen P im Kofferraum verstaut hat, auf den Beifahrersitz neben den von den Geschehnissen völlig überrumpelten A schwingt, schreit A ihn an: Dies sei so nicht abgemacht gewesen, er habe ein schlechtes Gewissen und das so alles nicht gewollt. B solle den armen Geistlichen sofort aus dem Kofferraum befreien und abhauen – er wolle von ihrem gemeinsamen Plan, dessen Realisierung er in der konkreten Situation nun ohnehin für aussichtslos hält, nichts mehr wissen und ihn nie wiedersehen. B steigt aus dem Auto aus, denkt aber gar nicht daran, A Folge zu leisten. Stattdessen geht er zur Fahrertür und zückt den Schraubenzieher. Er reißt die Fahrertür auf und zerrt A mit vorgehaltenem Schraubenzieher aus dem Fahrzeug. B fordert dabei, A solle sich besser fügen, wenn ihm sein Leben lieb sei. A, der es mit der Angst zu tun bekommt, tut wie ihm geheißen und wehrt sich nicht. Anschließend setzt sich B ans Steuer, lässt A zurück und fährt mit P im Kofferraum davon.

Nach kurzer Zeigt plagt B allerdings ein schlechtes Gewissen, weshalb er P in die Notaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses bringt. Dann stellt er das Auto – wie von Anfang an geplant – mit steckendem Schlüssel vor der Haustür des A ab und macht sich auf den Heimweg.

  1. Lies den Fall und schreib den ersten Satz deines Gutachtens zu § 249 StGB: mit den Beteiligten aus diesem Fall.

Alle IntensivkurseMehr aus dem Strafrecht