Öffentliches Recht · Definition
Zentralstaat
Völkerrecht
Was versteht man unter „Zentralstaat“?
Einheitsstaat, in dem die Staatsgewalt von einer Zentrale ausgeübt wird und keine autonomen Teilstaaten existieren.
Öffentliches Recht · Definition
Einheitsstaat, in dem die Staatsgewalt von einer Zentrale ausgeübt wird und keine autonomen Teilstaaten existieren.