Öffentliches Recht · Definition
Zentralstaat
Völkerrecht
Einheitsstaat, in dem die Staatsgewalt von einer Zentrale ausgeübt wird und keine autonomen Teilstaaten existieren.
Öffentliches Recht · Definition
Einheitsstaat, in dem die Staatsgewalt von einer Zentrale ausgeübt wird und keine autonomen Teilstaaten existieren.