Öffentliches Recht · Streitstand
Rechtsfolgen der unterlassenen Zuleitung an den Bundesrat nach Art. 76 Abs. 2 GG
Art. 76 Abs. 2 GG
Führt das Übergehen des Bundesrates im ersten Durchgang zur Nichtigkeit des Gesetzes?
Herrschende Meinung
Grundsätzlich Beachtlichkeit des Fehlers, sofern der Bundesrat nicht anderweitig ausreichend beteiligt wurde.
- Verletzung der Mitwirkungsrechte der Länder
- Sicherung des verfassungsmäßigen Gesetzgebungsverfahrens
Mindermeinung
Bloße Ordnungsvorschrift.
- Entscheidend ist der Gesetzesbeschluss des Bundestages
- Zweiter Durchgang heilt Fehler
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Die Mitwirkung der Länder ist ein tragendes Prinzip; ein systematisches Übergehen führt zur formellen Verfassungswidrigkeit.