Öffentliches Recht · Streitstand

Rechtsfolgen der unterlassenen Zuleitung an den Bundesrat nach Art. 76 Abs. 2 GG

Art. 76 Abs. 2 GG

Worum geht es?

Führt das Übergehen des Bundesrates im ersten Durchgang zur Nichtigkeit des Gesetzes?

Herrschende Meinung

Welche Auffassung ist herrschend?

Grundsätzlich Beachtlichkeit des Fehlers, sofern der Bundesrat nicht anderweitig ausreichend beteiligt wurde.

  • Verletzung der Mitwirkungsrechte der Länder
  • Sicherung des verfassungsmäßigen Gesetzgebungsverfahrens

Mindermeinung

Was sagt die Gegenauffassung?

Bloße Ordnungsvorschrift.

  • Entscheidend ist der Gesetzesbeschluss des Bundestages
  • Zweiter Durchgang heilt Fehler

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Wie entscheidet man das in der Klausur?

Die Mitwirkung der Länder ist ein tragendes Prinzip; ein systematisches Übergehen führt zur formellen Verfassungswidrigkeit.

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