Öffentliches Recht · Streitstand

Rechtsfolgen der unterlassenen Zuleitung an den Bundesrat nach Art. 76 Abs. 2 GG

Art. 76 Abs. 2 GG

Führt das Übergehen des Bundesrates im ersten Durchgang zur Nichtigkeit des Gesetzes?

Herrschende Meinung

Grundsätzlich Beachtlichkeit des Fehlers, sofern der Bundesrat nicht anderweitig ausreichend beteiligt wurde.

  • Verletzung der Mitwirkungsrechte der Länder
  • Sicherung des verfassungsmäßigen Gesetzgebungsverfahrens

Mindermeinung

Bloße Ordnungsvorschrift.

  • Entscheidend ist der Gesetzesbeschluss des Bundestages
  • Zweiter Durchgang heilt Fehler

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Die Mitwirkung der Länder ist ein tragendes Prinzip; ein systematisches Übergehen führt zur formellen Verfassungswidrigkeit.

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