Zivilrecht · Streitstand

Begründet ein prüfungsbedingter Wertverlust der Ware nach Ausübung eines verbraucherschützenden Widerrufsrechts eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers?

§ 357 BGB§ 355 BGB

Nach Widerruf eines Verbrauchervertrags (z.B. Fernabsatzvertrag) stellt sich die Frage, ob der Unternehmer vom Verbraucher Wertersatz für eine durch Prüfung der Ware entstandene Wertminderung verlangen kann.

Herrschende Meinung · BGH NJW 2011, 56

Eine lediglich prüfungsbedingte Wertminderung begründet keine Wertersatzpflicht des Verbrauchers nach Widerruf.

  • BGH NJW 2011, 56 ('Wasserbett') hat entschieden, dass prüfungsbedingte Wertminderungen keine Ersatzpflicht auslösen.
  • Der Verbraucher muss die Möglichkeit haben, die Ware in zumutbarem Umfang zu prüfen; andernfalls würde das Widerrufsrecht faktisch entwertet.
  • § 357 Abs. 7 BGB erfasst nur Wertminderung durch einen über die Prüfung hinausgehenden Umgang mit der Ware.

Mindermeinung

Jede Wertminderung durch Gebrauch oder Prüfung ist ersatzpflichtig, sofern sie über die bloße Inaugenscheinnahme hinausgeht.

  • Der Unternehmer soll nicht das volle wirtschaftliche Risiko jeglicher Wertminderung tragen.
  • Auch bei der Prüfung können erhebliche Wertminderungen entstehen, die vom Verbraucher verschuldet wurden.

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Die h.M. ist überzeugend, weil das Widerrufsrecht dem Verbraucher eine effektive Prüfmöglichkeit sichern soll. Wertersatz kann nur bei einem Umgang verlangt werden, der über die notwendige Prüfung hinausgeht (vgl. BGH NJW 2016, Einbau Katalysator).

Verwandte Definitionen

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