BVerfG · Öffentliches Recht
Brokdorf
1 BvR 233/81 u.a. · 1985-05-14
Leitsätze
Die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) ist ein konstitutives Recht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung; sie umfasst auch das Recht auf Selbstbestimmung über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung.
Beschränkungen müssen vor dem Hintergrund der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts streng am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gemessen werden.
Sachverhalt
Eine Demonstration gegen das Kernkraftwerk Brokdorf wurde durch Allgemeinverfügung verboten. Veranstalter klagten gegen das Verbot.
Zitierte Normen
Art. 8 GG§ 15 VersG