BVerfG · Öffentliches Recht

Brokdorf

1 BvR 233/81 u.a. · 1985-05-14

Leitsätze

Die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) ist ein konstitutives Recht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung; sie umfasst auch das Recht auf Selbstbestimmung über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung. Beschränkungen müssen vor dem Hintergrund der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts streng am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gemessen werden.

Sachverhalt

Eine Demonstration gegen das Kernkraftwerk Brokdorf wurde durch Allgemeinverfügung verboten. Veranstalter klagten gegen das Verbot.

Zitierte Normen

Art. 8 GG§ 15 VersG

Prüfungsschemata dazu

Versammlungsrechtliche Beschränkung und Verbot (Art. 8 GG, BayVersG)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Versammlung
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