BGH · 13. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 05.03.2024 – XIII ZB 65/22

XIII ZB 65/22 · 05.03.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die wörtliche Übernahme von Teilen eines Haftantrags durch den Haftrichter rechtfertigt nicht die Annahme, dass eine eigenverantwortliche Prüfung durch den Richter nicht stattgefunden habe. Dies kann nur bei Vorliegen hinreichender und konkreter Anhaltspunkte dafür begründet sein, dass eine eigenständige richterliche Prüfung nicht stattgefunden hat.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 104 Abs 2 S 1 GG§ 26 FamFG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Freiheit der Person
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