BGH · 13. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 05.03.2024 – XIII ZB 65/22
XIII ZB 65/22 · 05.03.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die wörtliche Übernahme von Teilen eines Haftantrags durch den Haftrichter rechtfertigt nicht die Annahme, dass eine eigenverantwortliche Prüfung durch den Richter nicht stattgefunden habe. Dies kann nur bei Vorliegen hinreichender und konkreter Anhaltspunkte dafür begründet sein, dass eine eigenständige richterliche Prüfung nicht stattgefunden hat.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 104 Abs 2 S 1 GG§ 26 FamFG