BGH · 13. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 05.12.2023 – XIII ZB 46/22

XIII ZB 46/22 · 05.12.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Von der persönlichen Anhörung des Betroffenen vor der Anordnung der Sicherungshaft kann trotz eines positiven Corona-PCR-Tests nicht abgesehen werden, wenn zumutbare Schutzmöglichkeiten für die bei der Anhörung anwesenden Personen bestehen oder wenn unter einstweiliger Anordnung einer nur kurzen Haft nach § 427 FamFG ein neuer Anhörungstermin für die Zeit nach der Genesung bestimmt werden kann.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 420 Abs 1 FamFG§ 420 Abs 2 FamFG§ 427 FamFGArt 104 Abs 1 GG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Freiheit der Person
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