BGH · 13. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 05.03.2024 – XIII ZB 20/22

XIII ZB 20/22 · 05.03.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wird einer Haftbeschwerde nach erneuter Anhörung des Betroffenen teilweise abgeholfen und die Haft im Übrigen aufrechterhalten, ist der Vollzug der Haft ab dem Tag, an dem der Teilabhilfebeschluss wirksam wird, rechtmäßig.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 104 Abs 2 GG§ 417 Abs 2 S 2 FamFG§ 422 Abs 2 FamFG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Freiheit der Person
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