BGH · 13. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 25.10.2022 – XIII ZB 116/19
XIII ZB 116/19 · 25.10.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der bei der Umsetzung der Abschiebung bestehende organisatorische Spielraum erlaubt der Behörde Planungsänderungen aus sachlichen Gründen wie die Umbuchung eines ursprünglich für eine bestimmte Person geplanten Flugs unter Berücksichtigung der verfügbaren Flugkapazitäten und anderweitig vorzunehmender Abschiebungen, sofern innerhalb der bestehenden Überstellungsfrist ein möglichst zeitnaher neuer Abschiebetermin festgelegt wird (Fortführung von BGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 113/19, juris Rn. 17 ff.).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.