BGH · 8. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 10.01.2023 – VIII ZB 41/22

VIII ZB 41/22 · 10.01.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Frage des Verschuldens eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis - hier Berufungseinlegung - bei Nichtbeachtung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes an das Gericht (§ 130d Satz 1 ZPO) infolge einer unvollständigen beziehungsweise fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 130d S 1 ZPO§ 232 ZPO§ 233 ZPO
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