BGH · 7. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 24.05.2023 – VII ZB 69/21
VII ZB 69/21 · 24.05.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) aus dem elektronisch geführten Handelsregister ersichtliche Eintragung der Verschmelzung zweier Rechtsträger ist eine allgemeinkundige Tatsache im Sinne von § 727 Abs. 1 und 2 ZPO.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.