BGH · 7. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 24.05.2023 – VII ZB 69/21

VII ZB 69/21 · 24.05.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) aus dem elektronisch geführten Handelsregister ersichtliche Eintragung der Verschmelzung zweier Rechtsträger ist eine allgemeinkundige Tatsache im Sinne von § 727 Abs. 1 und 2 ZPO.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 291 ZPO§ 727 Abs 1 ZPO§ 727 Abs 2 ZPO§ 8 Abs 1 HGB§ 9 Abs 1 HGB§ 20 UmwG
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