Zweiter Abschnitt — Handelsregister; Unternehmensregister

§ 8 HGB – Handelsregister

Handelsgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Das Handelsregister wird von den Gerichten elektronisch geführt. (2) Andere Datensammlungen dürfen nicht unter Verwendung oder Beifügung der Bezeichnung "Handelsregister" in den Verkehr gebracht werden.

Rechtsprechung zu § 8 HGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 24.05.2023 – VII ZB 69/21Die im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) aus dem elektronisch geführten Handelsregister ersichtliche Ein…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im HGB