BGH · 7. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 18.12.2024 – VII ZB 30/23
VII ZB 30/23 · 18.12.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Im Klauselerteilungsverfahren nach §§ 724 ff. ZPO können für ein gemäß § 93 Abs. 1 Satz 2 ZVG zu berücksichtigendes Besitzrecht eines Dritten nur solche Umstände Berücksichtigung finden, nach denen dieses Besitzrecht für das Klauselerteilungsorgan ohne jeden vernünftigen Zweifel erkennbar, also evident ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 27. Februar 2004 - IXa ZB 269/03,WM 2004, 754).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.