BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 14.07.2020 – VI ZR 468/19

VI ZR 468/19 · 14.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Auch wenn es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts steht, ob und inwieweit eine im ersten Rechtszug durchgeführte Beweisaufnahme zu wiederholen ist, kann von einer erneuten mündlichen Anhörung des Sachverständigen jedenfalls dann nicht abgesehen werden, wenn das Berufungsgericht dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will (Festhaltung an BGH, Urteil vom 8. Juni 1993 - VI ZR 192/92; Anschluss an BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - IV ZR 128/18).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 398 ZPO§ 402 ZPO§ 529 Abs 1 Nr 1 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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