BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 24.05.2022 – VI ZR 304/21

VI ZR 304/21 · 24.05.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei einem Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 308 Abs 1 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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