BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 23.05.2025 – V ZR 36/24

V ZR 36/24 · 23.05.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung, wonach einzelne Wohnungseigentümer die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung von bestimmten Teilen des Gemeinschaftseigentums im räumlichen Bereich ihres Sondereigentums (hier: Fenster) zu tragen haben, umfasst im Zweifel die Kosten für die Beseitigung anfänglicher Mängel.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 139 BGB§ 10 Abs 1 S 1 WoEigG§ 13 Abs 2 WoEigG§ 16 Abs 2 S 1 WoEigG§ 16 Abs 2 S 2 WoEigG§ 18 Abs 1 WoEigG§ 19 Abs 2 Nr 2 WoEigG§ 21 Abs 5 WoEigG§ 23 Abs 1 WoEigG§ 28 Abs 1 WoEigG§ 28 Abs 2 WoEigG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TeilnichtigkeitVerstoß gegen ein gesetzliches Verbot
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