BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 06.05.2022 – V ZR 282/20

V ZR 282/20 · 06.05.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wird der Käufer bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages durch einen vollmachtlosen Vertreter vertreten, kommt es für seine Kenntnis vom Mangel i.S.v. § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Zeitpunkt der Abgabe der Genehmigungserklärung an; solange er die Genehmigungserklärung nicht in den Verkehr gebracht hat, muss er neu gewonnene Kenntnisse über Mängel der Kaufsache gegen sich gelten lassen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 177 Abs 1 BGB§ 442 Abs 1 S 1 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Falsus procurator (Vertreter ohne Vertretungsmacht)Schwebende Unwirksamkeit (bei Vertretung ohne Vertretungsmacht)
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →