BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 18.12.2025 – V ZB 8/25

V ZB 8/25 · 18.12.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

§ 892 BGB findet auch auf einen rechtsgeschäftlichen Grundstückserwerb Anwendung, der der Vorwegnahme der Erbfolge dient.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 892 Abs 1 S 1 BGB§ 53 Abs 1 S 1 GBO§ 31 FamFG

Prüfungsschemata dazu

Erwerb von Grundstückseigentum (§§ 873, 925 BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Öffentlicher Glaube des Grundbuchs
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