BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 26.01.2023 – V ZB 11/22
V ZB 11/22 · 26.01.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Unverzüglichkeit der Glaubhaftmachung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments. 2. Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspäteter Glaubhaftmachung gemäß § 130d Satz 2 und 3 ZPO.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.