BGH · Senat für Landwirtschaftssachen

BGH, Urteil v. 25.11.2022 – LwZR 5/21

LwZR 5/21 · 25.11.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Es stellt erst dann einen Verhinderungsfall i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 3 LwVG dar, wenn nach der von dem Vorsitzenden aufgestellten Besetzungsliste in einer Landpachtsache zwei Landwirte zur Mitwirkung berufen wären, die nach der Liste - abgesehen von einer ggf. zusätzlichen Eigenschaft als selbstwirtschaftender Eigentümer - entweder nur Verpächter oder nur Pächter sind. Die Mitwirkung zumindest eines Richters, der nach der Liste zugleich Verpächter und Pächter und ggf. zusätzlich selbstwirtschaftender Eigentümer ist, schließt einen Verhinderungsfall aus.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 101 Abs 1 S 2 GG§ 547 Nr 1 ZPO§ 6 Abs 1 S 3 LwVfG§ 3 Abs 1 Nr 1 LPachtVG§ 594b BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

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