BGH · Kartellsenat
BGH, Urteil v. 18.02.2020 – KZR 6/17
KZR 6/17 · 18.02.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Einspeiseentgelt II Beruht die Kündigung eines Vertrags auf einem abgestimmten Verhalten im Sinne des § 1 GWB, ist die Kündigung auch dann gemäß § 134 BGB nichtig, wenn einer Vertragspartei, die aus mehreren Mitgliedern besteht, nach dem Vertrag nur ein einheitliches Kündigungsrecht zusteht.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 1 GWB§ 134 BGB