BGH · Kartellsenat

BGH, Urteil v. 18.02.2020 – KZR 6/17

KZR 6/17 · 18.02.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Einspeiseentgelt II Beruht die Kündigung eines Vertrags auf einem abgestimmten Verhalten im Sinne des § 1 GWB, ist die Kündigung auch dann gemäß § 134 BGB nichtig, wenn einer Vertragspartei, die aus mehreren Mitgliedern besteht, nach dem Vertrag nur ein einheitliches Kündigungsrecht zusteht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1 GWB§ 134 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TeilnichtigkeitVerstoß gegen ein gesetzliches VerbotRechtshindernde Einwendung
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