BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 11.11.2021 – IX ZR 237/20
IX ZR 237/20 · 11.11.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Eine formularmäßige Bestimmung, mit der die Fälligkeit der vom Verwender geschuldeten Mietzahlungen von der Inbetriebnahme einer Anlage abhängig gemacht wird, ist unwirksam, wenn die Inbetriebnahme ausschließlich oder teilweise von einer freien Entscheidung des Verwenders abhängt. 2. Ob eine Mietzahlung eine (teilweise) unentgeltliche Leistung darstellt, ist in erster Linie nach dem Umfang der mietvertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten zu bestimmen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 308 Nr 1 Alt 2 BGB§ 134 Abs 1 InsO