BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 29.10.2020 – IX ZR 10/20
IX ZR 10/20 · 29.10.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Erklärung des Streithelfers mit Nichtwissen ist unzulässig, wenn sie eine Tatsache betrifft, die entweder eine eigene Handlung der unterstützten Hauptpartei oder Gegenstand von deren Wahrnehmung gewesen ist. 2. Die in der Rechtsberaterhaftung für den Beginn der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis von den den Schadensersatzanspruch begründenden Umständen liegt vor, wenn der Mandant aus den ihm bekannten Umständen den Schluss auf einen gegen den Berater gerichteten Schadensersatzanspruch gezogen hat (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 6. Februar 2014 - IX ZR 245/12, BGHZ 200, 172).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.