BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 18.07.2024 – IX ZB 29/23
IX ZB 29/23 · 18.07.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Eine Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist auch dann nur statthaft, wenn sie durch das Beschwerdegericht zugelassen worden ist, wenn mit der Rechtsbeschwerde geltend gemacht wird, es fehle die internationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.