BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 18.07.2024 – IX ZB 29/23

IX ZB 29/23 · 18.07.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist auch dann nur statthaft, wenn sie durch das Beschwerdegericht zugelassen worden ist, wenn mit der Rechtsbeschwerde geltend gemacht wird, es fehle die internationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 5 Abs 1 EUV 2015/848Art 102c § 4 S 2 EGInsO§ 574 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO§ 574 Abs 1 S 1 Nr 2 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
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