BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 02.07.2025 – IV ZR 93/24

IV ZR 93/24 · 02.07.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Vermächtnis, das ein Patient dem ihn behandelnden Arzt zuwendet, ist nicht nach § 32 Abs. 1 Satz 1 der Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (entspricht § 32 Abs. 1 Satz 1 der Muster-Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte) in Verbindung mit den §§ 134, 2171 Abs. 1 BGB unwirksam.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 134 BGB§ 2171 Abs 1 BGB§ 32 Abs 1 S 1 ÄBerufsO WLi§ 32 Abs 1 S 1 ÄBerufsO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TeilnichtigkeitVerstoß gegen ein gesetzliches VerbotRechtshindernde Einwendung
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