BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 03.06.2020 – IV ZR 16/19

IV ZR 16/19 · 03.06.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die bei einer zweigliedrigen, vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbarte Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden Gesellschafter unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs kann eine Schenkung im Sinne von § 2325 Abs. 1 BGB sein.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 516 BGB§ 2314 Abs 1 S 2 BGB§ 2325 Abs 1 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

SchenkungGemischte Schenkung
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