BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 20.05.2020 – IV ZR 124/19

IV ZR 124/19 · 20.05.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung im Sinne von § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG unterliegt die Vorausabtretung des mit dem Eintritt des Versorgungsfalles fälligen Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungsleistung nicht dem Verbot des § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1b Abs 2 S 1 BetrAVG§ 2 Abs 2 S 4 BetrAVG§ 134 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TeilnichtigkeitVerstoß gegen ein gesetzliches VerbotRechtshindernde Einwendung
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