BGH · 4. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 20.05.2020 – IV ZR 124/19
IV ZR 124/19 · 20.05.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung im Sinne von § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG unterliegt die Vorausabtretung des mit dem Eintritt des Versorgungsfalles fälligen Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungsleistung nicht dem Verbot des § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.