BGH · 4. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 25.01.2023 – IV ZB 7/22
IV ZB 7/22 · 25.01.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Technische Gründe im Sinne von § 130d Satz 2 ZPO liegen nur bei einer Störung der für die Übermittlung erforderlichen technischen Einrichtungen vor, nicht dagegen bei in der Person des Einreichers liegenden Gründen (hier: Erkrankung).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.