BGH · 3. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 13.03.2025 – III ZR 40/24

III ZR 40/24 · 13.03.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wahlleistungsvereinbarung, Wahlarzt, Stellvertretung Eine auf Initiative des Krankenhausträgers beziehungsweise eines Wahlarztes getroffene Wahlleistungsvereinbarung mit dem Inhalt, dass wahlärztliche Leistungen ohne besondere Bedingungen durch einen anderen Arzt als Vertreter des Wahlarztes ausgeführt werden, ist nichtig.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 134 BGB§ 630a BGB§ 17 Abs 1 S 1 KHEntgG§ 17 Abs 3 S 1 KHEntgG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TeilnichtigkeitVerstoß gegen ein gesetzliches VerbotRechtshindernde Einwendung
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