BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 16.04.2024 – II ZR 70/23

II ZR 70/23 · 16.04.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Dem Berufungsgericht ist es verwehrt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und dadurch eine Klageänderung für wirkungslos zu erachten, wenn das Erstgericht die erstinstanzliche Antragstellung durch einen Hinweis auf seine im Urteil aufgegebene Rechtsauffassung veranlasst hatte.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 139 ZPO§ 522 Abs 2 ZPOArt 103 Abs 1 GG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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