BGH · 2. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 22.10.2024 – II ZB 11/23
II ZB 11/23 · 22.10.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Eine sofortige Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 ZPO für eine GmbH ist nicht statthaft.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.