BGH · 5. Strafsenat

BGH, Urteil v. 08.06.2022 – 5 StR 406/21

5 StR 406/21 · 08.06.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Bezugspunkt für ein tatbestandsausschließendes Einverständnis in eine Freiheitsberaubung im Sinne des § 239 StGB ist der potentielle Fortbewegungswille.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 239 StGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Vorläufige Festnahme (§ 127 I StPO)Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
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