BGH · 5. Strafsenat
BGH, Urteil v. 08.06.2022 – 5 StR 406/21
5 StR 406/21 · 08.06.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Bezugspunkt für ein tatbestandsausschließendes Einverständnis in eine Freiheitsberaubung im Sinne des § 239 StGB ist der potentielle Fortbewegungswille.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.