BGH · 5. Strafsenat
BGH, Urteil v. 30.09.2021 – 5 StR 161/21
5 StR 161/21 · 30.09.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Das einer Schöffin ausgesprochene ärztliche Beschäftigungsverbot nach § 16 Abs. 1 MuSchG führt nicht zu einer gesetzeswidrigen Gerichtsbesetzung.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.