BGH · 5. Strafsenat

BGH, Urteil v. 30.09.2021 – 5 StR 161/21

5 StR 161/21 · 30.09.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Das einer Schöffin ausgesprochene ärztliche Beschäftigungsverbot nach § 16 Abs. 1 MuSchG führt nicht zu einer gesetzeswidrigen Gerichtsbesetzung.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 338 Nr 1 StPO§ 16 Abs 1 MuSchG§ 31 S 1 GVGArt 101 Abs 1 S 2 GG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Gesetzlicher Richter
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