BGH · 3. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 05.03.2025 – 3 StR 399/24

3 StR 399/24 · 05.03.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Der Begriff der Betäubungsmittel in § 6 Nr. 5 StGB umfasst auch nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes die Rauschmittel Cannabis und Marihuana.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 6 Nr 5 StGBArt 74 Abs 1 Nr 19 GG§ 34 Abs 1 KCanG§ 1 Abs 1 BtMG§ 29a BtMG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

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