BGH · 1. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 23.04.2020 – 1 StR 406/19

1 StR 406/19 · 23.04.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Berücksichtigung von an sich gesamtstrafenfähigen EU-ausländischen Strafen bei Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 46 Abs 2 StGB§ 54 Abs 1 S 1 StGB§ 54 Abs 2 S 1 StGB§ 55 Abs 1 StGB§ 57a Abs 1 Nr 2 StGBArt 3 Abs 1 EURaBes 675/2008

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Tatmehrheit (§ 53 StGB)
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