Abschnitt 1 — Gerichte · Titel 1 — Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften
§ 9 ZPO – Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen
Zivilprozessordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Der Wert des Rechts auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen wird nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges berechnet. Bei bestimmter Dauer des Bezugsrechts ist der Gesamtbetrag der künftigen Bezüge maßgebend, wenn er der geringere ist.
Rechtsprechung zu § 9 ZPO
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BGH, Urteil v. 01.07.2026 – VIII ZR 211/231. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage, mit der - gestützt auf die Vorschrift des § 556g Abs. 3 BGB - die Erteilung von Auskunft über die für das…BGH, Beschluss v. 27.05.2026 – XII ZR 71/241. Beim Streitwert einer Klage auf wiederkehrende Leistungen werden die bis zur Einreichung der Klage aufgelaufenen Rückstände zu dem gemäß § 9 Satz 1…BGH, Beschluss v. 10.03.2026 – VI ZR 165/23Bei wiederkehrenden Leistungen ist der Wert nach § 9 ZPO zu bestimmen und auf den dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges festzusetzen. Bei Kla…BGH, Urteil v. 27.11.2024 – VIII ZR 278/23Zur Bemessung des Gegenstandswerts eines Anspruchs auf Abgabe einer Erklärung, dass die Miete künftig herabgesetzt wird, bei einer zwischen den Mietve…BGH, Beschluss v. 10.10.2024 – III ZR 175/23Eigenjagdbezirk, Wert der Beschwer Ist die Zugehörigkeit von Grundstücken (hier: als Eigenjagdbezirk) zu einem Jagdpachtbezirk streitig und ist der We…BGH, Beschluss v. 07.08.2024 – XII ZB 121/241. Der Wert des Beschwerdegegenstands (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) richtet sich nicht nach den Vorschriften des allein für die Bemessung der Gerichtsgebüh…BGH, Versäumnisurteil v. 15.05.2024 – VIII ZR 52/231. Zur Frage der Wirksamkeit der Einlegung eines Rechtsmittels durch Einreichung einer mit einer einbettenden Signatur ("enveloping signature") verseh…BGH, Beschluss v. 14.05.2024 – VIII ZR 15/24Zur Gehörsverletzung im Falle eines fehlerhaften "Protokollurteils" (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - VIII ZR 213/20, NZM 2021, …