Abschnitt 1 — Verfahren vor den Landgerichten · Titel 1 — Verfahren bis zum Urteil

§ 292 ZPO – Gesetzliche Vermutungen

Zivilprozessordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Stellt das Gesetz für das Vorhandensein einer Tatsache eine Vermutung auf, so ist der Beweis des Gegenteils zulässig, sofern nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt. Dieser Beweis kann auch durch den Antrag auf Parteivernehmung nach § 445 geführt werden.

§ 292 ZPO in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Klausuren, in denen § 292 ZPO drankommt

Schwerpunktklausur: Ein schockierender Abend · SchwerpunktFortgeschrittenenklausur: Streit um ein Grundstück · Schwerpunkt

Rechtsprechung zu § 292 ZPO

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Versäumnisurteil v. 26.10.2023 – IX ZR 112/221. Wird die Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz vermutet, muss der Anfechtungsgegner den Beweis des Gegenteils führen. 2. Der Beweis des Geg…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im ZPO