Abschnitt 3 — Verfahren · Titel 5 — Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens

§ 252 ZPO – Rechtsmittel bei Aussetzung

Zivilprozessordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Gegen die Entscheidung, durch die auf Grund der Vorschriften dieses Titels oder auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt.

Rechtsprechung zu § 252 ZPO

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 23.01.2025 – I ZB 39/24Gegen den Beschluss eines Landgerichts, mit dem es einen Rechtsstreit bis zur Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines anderen Gerichts …
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im ZPO