Abschnitt 3 — Verfahren · Titel 5 — Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens
§ 252 ZPO – Rechtsmittel bei Aussetzung
Zivilprozessordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Gegen die Entscheidung, durch die auf Grund der Vorschriften dieses Titels oder auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt.
Rechtsprechung zu § 252 ZPO
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.