9. Abschnitt — Verfahren im ersten Rechtszug
§ 88 VwGO
Verwaltungsgerichtsordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Das Gericht darf über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden.
§ 88 VwGO in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Definitionen zu § 88 VwGO
Klausuren, in denen § 88 VwGO drankommt
Laserkampf · SchwerpunktMeldeauflagen und „Gefährderanschreiben“ als polizeiliche Präventivmaßnahmen gegen Hooligans · SchwerpunktStreit um eine Windfarm · SchwerpunktAmsel, Drossel, Fink und Star … · SchwerpunktEine Fiktion mit Tücken · SchwerpunktEuropa ohne Grenzen · SchwerpunktTagesmutter trotz Scientology-Mitgliedschaft? · SchwerpunktReferendarexamensklausur Öffentliches Recht: Das Schulbetretungsverbot · StaatsexamenFortgeschrittenenklausur Baurecht: „Es kann der Brävste nicht in Frieden leben … · SchwerpunktBahnhofs-Demo mit Hindernissen · Schwerpunkt