1. Abschnitt — Gerichte

§ 1 VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt.

§ 1 VwGO in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Klausuren, in denen § 1 VwGO drankommt

…und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ Zu verfassungs- und unionsrechtlichen Problemen des Fremdbesitzverbots für Apotheken · SchwerpunktExamensübungsklausur: Sonderprobleme des Eigentumsschutzes öffentlich-rechtlicher Ansprüche bei staatlicher Verantwortungsübernahme · Staatsexamen
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im VwGO